Flugbesteuerung

Frankreich führt neue Steuer für Privatjets ein

Französische Regierung
März 2025

Seit dem 1. März hat Frankreich eine neue Abflugsteuer eingeführt, die die Kosten pro Passagier für Privatflüge erhöht. Die Maßnahme soll Umweltinitiativen unterstützen und wird voraussichtlich bis zu 1 Milliarde Euro an öffentlichen Einnahmen generieren.

Die Steuer gilt für alle Privatjet-Abflüge von französischen Flughäfen, wobei die Sätze je nach Flugstrecke und Flugzeugtyp festgelegt werden. Die Entfernungen werden vom Flughafen Paris Charles de Gaulle (CDG) aus berechnet, unabhängig davon, wo der Flug tatsächlich startet. Flüge innerhalb Frankreichs unterliegen zusätzlich einer Mehrwertsteuer von 10%.

Steuersätze:

  • Kurzstreckenflüge (<1.000 km): 210 € pro Passagier für Turboprop-Flugzeuge; 420 € für Jets
  • Mittelstrecke (1.000–5.500 km): 675 € pro Passagier für Turboprop-Flugzeuge; 1.015 € für Jets
  • Langstrecke (>5.500 km): 1.025 € pro Passagier für Turboprop-Flugzeuge; 2.100 € für Jets

 

Die Entscheidung der französischen Regierung, Privatflüge zu besteuern, ist Teil ihrer Finanzpolitik für 2025, mit der die Umweltauswirkungen von Privatflügen gemindert werden sollen:

  • Häufig wegen hoher CO2-Emissionen kritisiert im Vergleich zu kommerziellen Flügen
  • Einen Sektor regulieren, der als Luxus gilt, der nur wenigen zugänglich ist 

Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Luftverkehr im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union.

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