Berichterstattung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung im Finanzdienstleistungssektor

Von der Europäischen Kommission
April 2022

Die Europäische Kommission hat im März 2018 einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgestellt, der unter anderem die Stärkung Offenlegung zur Nachhaltigkeit. Diese neuen Vorschriften verlangen von Finanzinstituten (Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungsgesellschaften), offenzulegen, wie sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) in ihre Entscheidungsprozesse integrieren. Das Hauptziel besteht darin, die Transparenz und Rechenschaftspflicht im Finanzsektor zu verbessern und nachhaltigere Anlagepraktiken zu fördern.

Im Mai 2018 wurde im Rahmen des Sustainable-Finance-Pakets ein Vorschlag für eine Verordnung zur nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung im Finanzdienstleistungssektor vorgelegt und verabschiedet. Die Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR) erlegt Herstellern von Finanzprodukten und Finanzberatern Nachhaltigkeitsoffenlegungspflichten in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in alle Anlageprozesse und für Finanzprodukte auf, die nachhaltige Anlageziele verfolgen. Darüber hinaus ist die Offenlegung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte auf Unternehmens- und Finanzproduktebene erforderlich.

Die Europäische Kommission hat am 6. April 2022 technische Regulierungsstandards verabschiedet, die den Inhalt, die Methodik und die Darstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen festlegen, die von Finanzmarktteilnehmern im Rahmen der SFDR offengelegt werden müssen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird dazu beitragen, den Anlegerschutz zu stärken und Greenwashing zu reduzieren. Die Anforderungen gelten ab dem 1. Januar 2023.

 

Nachhaltigkeitsoffenlegungspflichten – Transparenz und Rechenschaftspflicht – Emissionsberichterstattung 

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