Flugbesteuerung

Die Niederlande führen eine differenzierte Flugsteuer auf Basis der Reiseentfernung ein

niederländische Regierung
September 2025

Die Niederlande haben einen neuen Steuerplan mit einer Reihe von Maßnahmen aufgestellt, die auf ein gerechteres und effektiveres Steuersystem abzielen. 

Für den Luftverkehr wird die Regierung eine differenzierte Flugsteuer einführen, die sich nach der Flugstrecke richtet: Kurz-, Mittel- oder Langstrecke. Kürzere Flüge werden weniger besteuert als längere. Ab 2027 wird die Steuer auf Kurzstreckenflüge (z. B. nach Portugal oder Dänemark) beträgt 29,40 € pro Flug. Mittelstreckenflüge (z. B. nach Ägypten oder in die Türkei) werden mit 47,24 € pro Flug besteuert, während Langstreckenflüge (z. B. nach Mexiko oder Südafrika) wird eine Gebühr von 70,86 € erhoben. Eine Ausnahme gilt für Langstreckenflüge in die Karibik, die zu den Niederlanden gehört und unter den niedrigsten Steuersatz fällt.

Diese Flugsteuer ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Auswirkungen von Langstreckenflügen auf das Klima, da diese die umweltschädlichste Art der Fortbewegung über große Entfernungen darstellen.

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