Spanien hat das Dekret über den CO2-Fußabdruck und die Reduktionsplanung (Königliches Dekret) verabschiedet und damit das Gesetz zum Klimawandel und zur Energiewende umgesetzt. Das Dekret baut auf früheren Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung auf und sorgt für mehr Klarheit, um bisherige Unstimmigkeiten zu beseitigen.
Unternehmen, die unter das Königliche Dekret fallen, müssen nun drei zentrale Umweltverpflichtungen erfüllen. Sie müssen:
- Jährliche Berechnung ihres CO2-Fußabdrucks. Scope 3 (sonstige indirekte Emissionen): alle anderen indirekten Emissionen, die entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens entstehen (z. B. externe Logistik, Geschäftsreisen von Mitarbeitern oder Abfallentsorgung)
- Verabschiedung und Veröffentlichung eines Fünfjahresplans, der Emissionsreduktionsziele, die Maßnahmen des Unternehmens zur Erreichung dieser Ziele und die Überwachung der Fortschritte enthält.
- Veröffentlichen Sie den CO2-Fußabdruck und den Plan zur Emissionsreduzierung kostenlos und in einem leicht zugänglichen Format – in der Regel auf der Website des Unternehmens.
Dadurch wird die Kohlenstoffbilanzierung von einer freiwilligen Offenlegung zu einer zentralen gesetzlichen Verpflichtung. Vorstände und Geschäftsführungen sollten für genaue Emissionsmessungen sorgen und glaubwürdige Reduktionspläne erstellen, die mit dem Ziel der CO2-Neutralität bis 2050 im Einklang stehen und durch gut dokumentierte Daten untermauert werden.
Die Teilnahme am spanischen CO2-Fußabdruck-Register bringt nun strategische Vorteile mit sich, darunter die offizielle Anerkennung, die es zu einem Wettbewerbsvorteil macht.