Berichterstattung

SEC-Regeln zur Verbesserung und Standardisierung klimabezogener Offenlegungen für Anleger

Von der US-Börsenaufsicht SEC
März 2024

Die US-Börsenaufsicht SEC hat die ersten verbindlichen nationalen Offenlegungsvorschriften zum Klimawandel verabschiedet. Die Vorschriften verpflichten große börsennotierte Unternehmen in den USA, in ihren Jahresberichten Angaben zu ihren Treibhausgasemissionen, Umweltauswirkungen, den Auswirkungen des Klimawandels auf Betrieb und Rentabilität sowie zu Zielen und Übergangsplänen zu machen.

Die Anforderung gilt für über 5.000 in den USA tätige Unternehmen, darunter sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen.

Offenlegung von cAb dem Jahr 2025 sind klimabezogene Ziele und Vorgaben erforderlich, die das Unternehmen wesentlich betreffen, sowie Aktivitäten zur Minderung klimabezogener Risiken, darunter Übergangspläne oder interne CO2-Preise.

DOffenlegung wesentlicher Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) aus der eigenen Geschäftstätigkeit und den Energieeinkäufen eines Unternehmens – eine häufig verwendete Kennzahl zur Bewertung der Anfälligkeit eines Unternehmens gegenüber klimabezogenen Risiken – wird ab 2026 erforderlich sein. Die Erfassung von Scope-3-Emissionen (einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit Geschäftsreisen) wurde in den ursprünglich vorgeschlagenen Regeln berücksichtigt, aber aus den endgültigen Regeln entfernt.

Die Vorschriften stellen einen Fortschritt dar, hin zu einheitlicheren, vergleichbareren und zuverlässigeren Informationen über die finanziellen Auswirkungen klimabezogener Risiken auf die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und darüber, wie das Unternehmen mit diesen Risiken umgeht.

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